Gründe für eine elektronische Daten- und Aktenarchivierung gibt es genug: Akten und Dokumente in Papierform nehmen sehr viel Platz in Anspruch, insbesondere wenn man bedenk, dass das Finanzamt eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren für steuerrelevante Unterlagen, Rechnungen und Dokumente vorschreibt. Die Aufbewahrung ist aber nicht immer in Papierform vorgeschrieben. Alle Dokumente, die elektronisch archiviert werden, lassen sich später selbstverständlich auch wieder ausdrucken und die Papierform wiederherstellen. Grundsätzlich gilt, dass Original-Dokumente, die eine Unterschrift oder Stempelung enthalten, in Papierform aufbewahrt werden sollten. Die Anzahl dieser Ausnahmen betrifft ca 2 Prozent was bedeuted, dass 98 % aller Dokumente nach elektronischer Archivierung vernichtet werden können. Im Zweifel lassen Sie sich von Firmen beraten, die sich auf elektronische Akten- und Buchhaltungsarchivierung spezialisiert haben. In Hamburg und Umgebung ist das die Firma file-scan...
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